Wir besitzen die erforderlichen Artkenntnisse und langjährige Erfahrungen zu Vorkommen und Lebensweise von Pflanzen und Tierarten. Wir übernehmen komplexe Bearbeitungen mehrerer Taxa nach standardisierten und anerkannten Methoden. Unser Angebot reicht von der reinen Erfassung der Arten bis zu komplexen Raumnutzungsanalysen. Unser Team zeichnet Expertenwissen u.a. in den Bereichen Biotop- und Nutzungskartierung, Vegetationsaufnahmen, Erfassung von Fledermäusen (z.B. Batcoder, Netzfang), Brutvogelkartierung, Zug- und Rastvogelerfassung oder Baumhöhlen- und Horstkartierung aus. Unsere Erfahrung hilft u.a. beim gezielten Absuchen von geeigneten Biotopstrukturen zum Nachweis von Individuen (z.B. Fraßspuren, Niststätten).
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Der Artenschutzfachbeitrag (ASB) hat sich u. a. zu einem unserer Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt. Wir beschäftigen uns seit Beginn der fachlichen und rechtlichen Auseinandersetzung mit der „Kleinen Novelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 12.12.2007 intensiv mit dem Thema. Dabei berücksichtigen wir die europarechtlichen Vorgaben aber auch die Unterschiede in artenschutzrechtlichen Vorschriften der Bundesländer. Der Artenschutzbeitrag ist bei Vorhaben wie z.B. Straßenbau, Solarparks oder Windenergieanlagen aber auch dem Abriss von Gebäuden erforderlich.
Wir beraten Sie gern bei der Verwirklichung ihrer Projekte und der Berücksichtigung der Vorgaben zum Artenschutz. Hierzu zählen Prüfungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, d.h. die Ermittlung und Erhebung der für das Vorhaben relevanter Arten, die Prüfung der Betroffenheit und die Beurteilung des Eintretens von Verbotstatbeständen von Vorhaben, bis hin zur Konzeption von eventuellen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für Tier- und Pflanzenarten. Beratung und Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden oder weiteren Akteuren zählen zu unseren Leistungen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist „ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen“. Die UVP umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die verschiedenen Umweltmedien einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen. Diese Prüfung ist unabdingbarer Bestandteil der Linienfindung z.B. für Ortsumgehungen.
Bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) und Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) weißt unser Team langjährige Erfahrungen auf. Integrativer Bestandteil waren zum Teil erhebliche faunistische Untersuchungen und die Prüfung der FFH-Verträglichkeit bzw. der Verträglichkeit mit der Vogelschutzrichtlinie.
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Der Abbau eines Rohstoffes stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar – aber ein aufgelassener Steinbruch ist auch einen besonders geschützter Biotop nach § 30 BNatSchG. Im anspruchsvollen Wechsel- und Spannungsverhältnis dieser Betrachtungen erstellen wir Rahmenbetriebspläne und Sonderbetriebspläne zur „Wiedernutzbarmachung und Landschaftsgestaltung“ bzw. beurteilen die Eingriffssituation bei der Inanspruchnahme neuer (unverritzter) Flächen.
Landschaftsaufnahme der Krebsbachwand 1993 während des Gipsabaues Alter Stolberg / Thüringen (Knauf Gips KG)
Aufnahme 2003 nach begonnener Rekultivierung und Wiederbegrünung aus:
WEISE, R., J. ZIEBELL & L. KOTHE (2010): Artenschutz und Bergbau – Fallbeispiele aus dem Gipskarst des Alten Stolberges (Thüringen). Artenschutzreport Heft 25, 39-44, Sonderheft: „Artenschutz und Bergbau“ als Ergebnis der Fachtagung “Artenschutz und Bergbau“ des Thüringer Landesbergamtes Gera und der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen am 18.02.2009 in Jena.
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Seit mehr als 20 Jahren sind wir eingebunden in die Planung von Windenergiestandorten. Mittlerweile verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen beginnend mit der Erstellung von Umweltverträglichsstudien bzw. UVP-Vorprüfungen, über die landschaftspflegerische Begleitplanung, faunistische Kartierungen (Vögel / Fledermäuse) bis hin zum begleitenden Monitoring nach Errichtung der Anlagen.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung und der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung sind die wesentlichen Instrumente einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Wir bieten Ihnen diese Leistung einschließlich des Umweltberichtes und des Grünordnungsplanes (Eingriffsregelung) sowie der notwendigen artenschutzrechtlichen Prüfung an. Sind Sie als Vorhabensträger verunsichert, welche konkreten Planungen Sie vorlegen müssen zur Realisierung Ihres Projektes, so fragen Sie uns; wir beraten Sie gern. Sie sparen sich damit unter Umständen sehr viel Zeit, denn, wenn Sie erst kurz vor Genehmigung Ihres Vorhabens bemerken, dass Sie ohne die Abarbeitung der Eingriffsregelung oder des Artenschutzes nicht weiter kommen, kann sich deren Bearbeitung, je nach Jahreszeit, durchaus auch noch ein Jahr (eine Vegetationsperiode) hinziehen.
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