Artenschutz

Haselmaus – Tier des Jahres 2017 – europarechtlich relevant

Der Artenschutzfachbeitrag (ASB) hat sich u. a. zu einem unserer Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt. Wir beschäftigen uns seit Beginn der fachlichen und rechtlichen Auseinandersetzung mit der „Kleinen Novelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 12.12.2007 intensiv mit dem Thema. Dabei berücksichtigen wir die europarechtlichen Vorgaben aber auch die Unterschiede in artenschutzrechtlichen Vorschriften der Bundesländer. Der Artenschutzbeitrag ist bei Vorhaben wie z.B. Straßenbau, Solarparks oder Windenergieanlagen aber auch dem Abriss von Gebäuden erforderlich.

Wir beraten Sie gern bei der Verwirklichung ihrer Projekte und der Berücksichtigung der Vorgaben zum Artenschutz. Hierzu zählen Prüfungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, d.h. die Ermittlung und Erhebung der für das Vorhaben relevanter Arten, die Prüfung der Betroffenheit und die Beurteilung des Eintretens von Verbotstatbeständen von Vorhaben, bis hin zur Konzeption von eventuellen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für Tier- und Pflanzenarten. Beratung und Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden oder weiteren Akteuren zählen zu unseren Leistungen.

Er kann Windräder zum Stillstand bringen – der Rotmilan 
Verschlagwortet mit , , , .