Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung und der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung sind die wesentlichen Instrumente einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Wir bieten Ihnen diese Leistung einschließlich des Umweltberichtes und des Grünordnungsplanes (Eingriffsregelung) sowie der notwendigen artenschutzrechtlichen Prüfung an. Sind Sie als Vorhabensträger verunsichert, welche konkreten Planungen Sie vorlegen müssen zur Realisierung Ihres Projektes, so fragen Sie uns; wir beraten Sie gern. Sie sparen sich damit unter Umständen sehr viel Zeit, denn, wenn Sie erst kurz vor Genehmigung Ihres Vorhabens bemerken, dass Sie ohne die Abarbeitung der Eingriffsregelung oder des Artenschutzes nicht weiter kommen, kann sich deren Bearbeitung, je nach Jahreszeit, durchaus auch noch ein Jahr (eine Vegetationsperiode) hinziehen.

Referenzen (Auswahl):

  • 2012 Bebauungsplan Nr.1 „Gewerbegebiet Nord“ der Stadt Schlotheim, mit Umweltbericht, integriertem Grünordnungsplan und artenschutzrechtlicher Prüfung. Unstrut-Hainich-Kreis. (im Auftrag Stadt Schlotheim)
  • 2013-2014 Vorhaben-und Erschließungsplan mit Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag „Photovoltaik an der Hohen Straße“ Stadt Dessau / Sachsen-Anhalt .– (Loick Bioenergie GmbH, Dorsten)
  • 2013 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Logistisches Dienstleistungszentrum Straußfurt“ mit Umweltbericht  und  integriertem  Grünordnungsplan  und  Artenschutzfachbeitrag,  Landkreis  Sömmerda / Thüringen. – (Gemeinde Straußfurt über VG Straußfurt)
  • 2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Nr. 31 „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ Stadt Mühlhausen, Unstrut-Hainich-Kreis. – (im Auftrag Grundstücksgemeinschaft Bielefeld Apfelstr. II GbR, Oldenburg).
  • 2019 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Umweltbericht, integriertem Grünordnungsplan und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag Nr. VEP-33 „Sondergebiet Tourismus – Bratwurstmuseum“ (3,8 ha). – (im Auftrag JKAG.DE GmbH / Mühlhausen).
  • 2020 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Umweltbericht, integriertem Grünordnungsplan und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag Nr. VEP-34 „Sondergebiet Solarthermie“ (4 ha).- (im Auftrag Stadtwerke Mühlhausen).